1950 bis heute
Durch die prosperierende Eisenbahn seines wirtschaftlichen Nutzens beraubt dümpelte der Kanal nur noch dahin. Im Ersten Weltkrieg spielte der Kanal wirtschaftlich oder militärisch keine Rolle; nennenswerter Schiffsverkehr fand nicht statt. Im Zweiten Weltkrieg trug die Wasserstraße einige Schäden davon, die sie ab 1944 an vielen Stellen unpassierbar machten. So war die Auflassung, die 1950 per Verordnung des Bayerischen Innenministeriums erfolgte, keine Überraschung.
Die Bundeswasserstraße ging in das Eigentum des Freistaats Bayern über. Dieser übernahm das Vermögen vom Bund und damit auch die Zuständigkeit für den weiteren Unterhalt.
Am 1. April 1952 wurden die Regierungen von Oberpfalz, Mittelfranken und Oberfranken mit ihren nachgeordneten Straßen- und Flussbauämtern für Erhalt und Pflege des Ludwig-Donau-Main-Kanals zuständig. Heute sind auschließlich die Wassewirtschaftsämter Landshut, Ingolstadt, Regensburg, Nürnberg und Kronach zuständig.